Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlagen zur Ermittlung der Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken bestehen aus einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, von denen im folgenden nur die wichtigsten genannt werden.

Verkehrswert
Der Verkehrswert wird gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) durch folgenden Wortlaut definiert:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
In der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB geregelt, indem sie allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien verbindlich bestimmt.